Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Arbeitgeber zur Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge verpflichtet, den digitalen Datenabruf über die Deutsche Rentenversicherung (DSRV) durchzuführen. Dabei übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch die Elterneigenschaft sowie die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder aller Beschäftigten. Das sogenannte „vereinfachte Nachweisverfahren“ ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Um die Beiträge der Pflegeversicherung […]
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