Der 1. Januar 2027 rückt näher. Was zunächst wie ein weiterer Stichtag wirkt, betrifft in der Praxis zentrale Abläufe im Personalwesen. Denn auch Arbeitgeber, die bislang von der elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreit waren, müssen diese künftig grundsätzlich digital vorhalten. Die entsprechende Befreiungsmöglichkeit nach § 8 Absatz 3 der Beitragsverfahrensverordnung endet am 31. Dezember 2026. […]
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