Unterricht, der auf einen Beruf oder eine staatliche Prüfung vorbereitet, ist umsatzsteuerfrei, wenn der Unterrichtende eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde hat. Gilt das auch für die Ausbildung zum „Kräuterpädagogen“? Der Streitfall: Steuerpflicht der Kräuterpädagogen-Ausbildung Ein Lehrgangsanbieter bot Seminare zur Kräuterpädagogen-Qualifizierung an. Lehrgangsinhalte waren fachliche, aber auch didaktische Themen rund um das Thema Wildkräuter. Dadurch sollten […]
Weiterlesen ...