Die Berufshaftpflichtversicherung ist jetzt eine Pflichtversicherung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten. Das gilt seit 20. Juli 2021. Grundlage ist das neue Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz. Vertragsärzte müssen jetzt zwingend eine Versicherung haben, die sie gegen Haftpflichtgefahren absichert, die sich aus der Berufsausübung ergeben. Diese Pflicht gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten. Mindestversicherungssummen prüfen Der Versicherungsschutz reicht, wenn […]
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