Eine Verrechnung innerhalb einer Unternehmensgruppe mit Auslandsbezug muss dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen und wie unter fremden Dritten erfolgen. Sonst besteht der Verdacht auf Steuerhinterziehung. International tätige Unternehmen geraten immer wieder in den Fokus der Presse, wenn ihnen Steuervermeidung durch Gewinnverlagerungen in niedrig besteuerte Länder angelastet wird. Aber auch die Finanzverwaltungen im In- und Ausland schenken diesem […]
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