Der Verzicht auf die eigene Zulassung zugunsten der Anstellung in einem MVZ oder einer Praxis kann ein geschickter Weg sein, ein aufwendiges Ausschreibungsverfahren zu vermeiden. Dabei sind aber rechtliche und steuerliche Fragestellungen zu beachten. Verzichtet ein Arzt zugunsten einer Anstellung in einem MVZ oder bei einem anderen Arzt auf seinen Vertragsarztsitz, ist die Rechtsprechung des […]
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