Bilder, so wie alle Kunstwerke, werden 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers (= Urhebers) gemeinfrei. Damit ist gemeint, dass das Werk keinem Urheberschutz mehr unterliegt. Fraglich ist aber, ob es trotzdem möglich ist das Fotografieren von solchen Werken zu verbieten. Das Gesetz jedenfalls verbietet es nicht. Aber ein Museum kann das vielleicht tun. Die […]
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