Seit Anfang des Jahres entfällt für die meisten Arbeitnehmer die monatliche Zahlung des Solidaritätszuschlags. Als historisches Relikt darf man den „Soli“ dennoch nicht zu den Akten legen: „Alle Anleger müssen für Gewinne aus Dividenden, Aktien- oder Fondsverkäufen weiterhin den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zahlen“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. Diesen führt die […]
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