Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) stellt erhöhte Anforderungen an die Vorrüstung sowie die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur und rückt Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter stärker in den Fokus. Zwar richten sich die gesetzlichen Pflichten des GEIG grundsätzlich an Alleineigentümer von Immobilien beziehungsweise an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Für den Verwalter als […]
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