Fordert ein Betriebsprüfer in einer Arztpraxis elektronisch gespeicherte Daten an, darf er sie nur in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder im Finanzamt auswerten. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Hintergrund: Datenschutz bei Freiberuflern Wie die Mehrheit der Freiberufler, ermitteln auch Ärzte ihren Gewinn in der Regel als Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben (Einnahmenüberschussrechnung, § 4 […]
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