Wird durch einen Sturm ein Sonnenschirm am Balkon demoliert, fällt dies nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Freiburg (AZ.: 6 C 468/21). Bei Sturm und Hagel ist der Hausrat außerhalb der Wohnung normalerweise nicht geschützt. „Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen“, weiß Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa […]
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