Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Ärzte-Bewertungsportal Jameda das Profil einer Kölner Ärztin löschen muss. Die Daten der klagenden Hautärztin müssen vollständig gelöscht werden, so die Bundesrichter. In den vorausgegangenen Instanzen war die Ärztin dem Internetportal noch unterlegen. Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- […]
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