Handwerkerarbeiten: In Ihrer Steuererklärung dürfen Sie Arbeitskosten in Ihren Handwerkerrechnungen geltend machen. Jährlich werden 20 Prozent, maximal 1.200 Euro steuermindernd angerechnet. Auch Anfahrts- und Gerätekosten fallen darunter, nicht jedoch reine Materialkosten. Wenn Sie den Abzugsbetrag in 2024 noch nicht ausgeschöpft haben, kann es sich lohnen, geplante Reparatur- und Renovierungsarbeiten noch auf dieses Jahr vorzuziehen. Wichtig: […]
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