Die Finanzämter dürfen ab 2019 nicht mehr so hohe Nachzahlungszinsen berechnen. Statt sechs Prozent dürfen sie künftig nur noch 1,8 Prozent verlangen. Das steht in einem aktuellen Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltenden sechs Prozent Steuerzinsen pro Jahr als verfassungswidrig erklärt. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten. Das Verfassungsgericht beanstandete […]
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