Mit Beschluss vom 10.01.2020 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erneut die Beschwerde des Investors, der Firma Bellersheim Immobilien GmbH & Co. KG, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 17.12.2019 zurückgewiesen, die Rodung des Waldstückes bei Heiligenroth zuzulassen. Die Beschwerde sei weder begründet noch rechtfertigten die vom Investor dargelegten Gründe „keine vom Verwaltungsgericht abweichende Entscheidung“, so […]
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