Um sich für einen §20-Präventionskurs bei der ZPP qualifizieren zu lassen, reichten bisher für das Handlungsfeld „Bewegung“ ausschließlich die beruflichen Abschlüsse als Physiotherapeut, Sportwissenschaftler oder Sport-/Gymnastiklehrer. Ab Januar 2021 werden jedoch neue, wesentlich strengere Anforderungen von der Zentralen Prüfstelle an die Zertifizierung von Trainern und Kursleitern gestellt. Hierzu werden fachliche Mindeststandards geprüft. Diese müssen in […]
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