Für pflegende Angehörige sieht die gesetzliche Pflegeversicherung, abgesehen vom für maximal zehn Arbeitstage gezahlten Pflegeunterstützungsgeld, – zumindest rechtlich gesehen – keine Geldleistung vor. Es gibt zwar ein "Pflegegeld" – was sich ja zunächst ganz ähnlich wie Elterngeld anhört. Dieses wird aber dem Pflegebedürftigen ausgezahlt. Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Die weitaus meisten […]
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