Ab 1. April gilt die überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift Tierhaltung (VSG 4.1). Damit werden Tierbetreuer noch besser geschützt. Die VSG definieren Schutzziele und geben Hinweise auf Vorsichtsmaßnahmen. So beinhaltet die „VSG 4.1 Tierhaltung“ zum Beispiel Vorgaben für den Bau und Betrieb von Einrichtungen in der Nutztierhaltung sowie für den Umgang mit Tieren. Sie beschreibt, welche baulich-technischen Einrichtungen […]
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