Die Berufsgewerkschaft DHV hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 25.05.20 zur Aberkennung ihrer Tariffähigkeit als verfassungswidrigen Eingriff in die vom Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit verurteilt. Sie hat angekündigt, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die DHV ist bereit, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Sie kann […]
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