Künftig werden Geschäftsabschlüsse im Internet maßgeblich vereinfacht: Durch das Identifikationsverfahren Smart Registration Service (SRS) Bank existiert ein nach Art. 24 der eIDAS-Verordnung als gleichwertig bestätigtes Verfahren, um Personen für eine qualifizierte elektronische Signatur zu identifizieren und anschließend signieren zu lassen, z.B. bei einem Geschäftsabschluss mit einer Schriftformerfordernis. Das Verfahren zeichnet sich durch eine hohe Conversion […]
Weiterlesen ...
