Mieter müssen zu Beginn des Mietverhältnisses eine Mietkaution zahlen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Nach dem Gesetz darf diese Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen. Die häufigste Form der Mietkaution ist, nach Angaben der 3. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V., Frau Andrea Meierhans, die sogenannte Barkaution, bei der […]
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