Die Frist für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen läuft zu Ende September aus. Bitte prüfen Sie für Ihr Unternehmen ob Sie antragsberechtigt sind und stellen Sie bis zum 30. September 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe. Anspruchsberechtigung: Grundsätzlich ist jedes Unternehmen antragsberechtigt, bei dem der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um […]
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