Der Bundestag hat am vergangenen Mittwoch im Eiltempo ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Dort finden sich auch Regelungen zum Mietrecht. Für alle Mietverhältnisse über Grundstücke oder Räume sowie für Pachtverträge ist geregelt, dass diese nicht allein aus dem Grund gekündigt werden können, dass der Mieter bzw. […]
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